Neue Corona Regeln: Urlaub an Weihnachten und Silvester
Werden wir Weihnachten mit unseren Liebsten feiern können?
Bund und Länder haben für den Zeitraum vom 16. Dezember bis mindestens 10. Januar in ganz Deutschland einen verschärften Lockdown eingeführt. Für die Feiertage sind einige Lockerungen geplant, auch was das Beherbergungsverbot angeht.
Was bedeutet der verschärfte Lockdown? Hier die neuen Regeln im Überblick:
Maximal 5 Personen bzw. ein weiterer Haushalt bei privaten Treffen
Home-Office oder Betriebsferien (falls möglich)
Von unnötigen Reisen wird abgeraten
Schulen und Kitas werden geschlossen
Abholung und Lieferung von Speisen erlaubt
Einzelhandel geschlossen (sowohl Friseursalons, Massagepraxen, Kosmetik- und Tattoostudios)
Weihnachten: über die Feiertage sind Treffen mit über 4 über den eigenen Haushalt hinausgehenden Personen aus engstem Familienkreis erlaubt
Silvester: normale Kontaktbeschränkungen, Versammlungsverbot, Feuerwerksverbot
Für die Feiertage beziehungsweise die Zeit vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar gelten Sonderregelungen.
Die Sonderregeln in der Kurzfassung:
Weihnachten darf man im engsten Familienkreis feiern
Silvester und Neujahr keine Lockerungen
Die wichtigste Änderung zu den ansonsten herrschenden Regeln ist, dass Treffen bis maximal zehn Personen erlaubt sind. Je nach Infektionslage gelten in einigen Bundesländern eigene abweichende Regeln.
Die neuen während den Feiertagen geltenden Sonderregeln betreffen auch das Reisen und Übernachten in Hotels, Ferienwohnungen oder Gästehäusern bei Familienbesuchen.
In der Zeit zwischen Weihnachten und Silvester, vom 23. Dezember bis zum 1. Januar gilt in Nordrhein-Westfalen für Reisende die den engsten Freundes- und Familienkreis besuchen möchten kein Beherbergungsverbot. Weiterhin sind für Geschäftsreisende Übernachtungen erlaubt.
Weitere Bundesländer, die das Übernachten für Reisende zum Freundes- und/ oder Familienbesuche erlauben sind:
Berlin
Bremen
Hamburg (nur vom 24. – 26.12.)
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Bundesländer in denen es noch ungewiss ist ob Übernachtungen erlaubt werden:
Brandenburg
Hessen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Thüringen
Bundesländer in denen weiterhin ein generelles Beherbergungsverbot gilt:
Bayern
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Reise zum Weihnachtsbesuch
Wer mit dem Auto zum Weihnachtsbesuch fahren möchte, sollte wissen, dass Tankstellen, Autohöfe und Parkplätze entlang der Autobahn geöffnet haben, bloß haben die Restaurant geschlossen, bzw. bieten nur Speisen zum Mitnehmen an.
Die Bahn wird über die Feiertage hinweg mehr Züge einsetzen, damit die Corona-Regeln eingehalten werden können.
Einige Unternehmen haben den Busverkehr eingestellt, möchten jedoch über die Feiertage hinweg wieder Verbindungen anbieten.
Außerdem…
Werden die Bürger gebeten im Vorfeld der Feiertage die Kontaktpersonen auf ein Minimum und das Notwendigste zu reduzieren. Auch wird aufgerufen private Treffen, Reisen und nicht unbedingt erforderlichen Begegnungen zu unterbinden.
Quellen: https://www.adac.de/news/weihnachten-urlaub-reisen-silvester/
https://www.adac.de/news/beherbergungsverbot-corona-hotspots/